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   BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02, 1 PKH 50.03   

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https://dejure.org/2003,19506
BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02, 1 PKH 50.03 (https://dejure.org/2003,19506)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2003 - 1 B 352.02, 1 PKH 50.03 (https://dejure.org/2003,19506)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 1 B 352.02, 1 PKH 50.03 (https://dejure.org/2003,19506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Heranziehung des Lageberichts über die asylrelevante und abschiebungsrelevante Lage zur Sachverhaltsaufklärung - Einbeziehung von Feststellungen aus anderen Entscheidungen des Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Feststellungen, die in einem anderen Gerichtsverfahren getroffen wurden hier zur möglichen Kenntniserlangung zentral-irakischer Behörden von einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verhalten ihrer Staatsangehörigen und der für diese daraus resultierenden Gefährdung (BA S. 8 unten) oder auch zur Möglichkeit einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung in Deutschland (BA S. 5 unten) unterliegen vor ihrer Übernahme als Tatsachenfeststellung dem Gebot, dazu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2002 BVerwG 4 B 1.02 ; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 ; Beschluss vom 13. August 1998 BVerwG 9 B 17.98 ; Beschluss vom 17. März 1998 BVerwG 9 B 264.98 und bereits Urteil vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 20.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = InfAuslR 1986, 56 ).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Feststellungen, die in einem anderen Gerichtsverfahren getroffen wurden hier zur möglichen Kenntniserlangung zentral-irakischer Behörden von einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verhalten ihrer Staatsangehörigen und der für diese daraus resultierenden Gefährdung (BA S. 8 unten) oder auch zur Möglichkeit einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung in Deutschland (BA S. 5 unten) unterliegen vor ihrer Übernahme als Tatsachenfeststellung dem Gebot, dazu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2002 BVerwG 4 B 1.02 ; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 ; Beschluss vom 13. August 1998 BVerwG 9 B 17.98 ; Beschluss vom 17. März 1998 BVerwG 9 B 264.98 und bereits Urteil vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 20.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = InfAuslR 1986, 56 ).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. Mai 2003 (BVerwG 1 B 217.02) näher dargelegt hat, sind die mit Asylsachen befassten Verwaltungsgerichte grundsätzlich gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht zur Verfügung steht, der asylrechtlich erhebliche Änderungen der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt.
  • BVerwG, 03.05.2002 - 4 B 1.02

    Zulassung der Berufung wegen Verfahrensfehler der Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Feststellungen, die in einem anderen Gerichtsverfahren getroffen wurden hier zur möglichen Kenntniserlangung zentral-irakischer Behörden von einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verhalten ihrer Staatsangehörigen und der für diese daraus resultierenden Gefährdung (BA S. 8 unten) oder auch zur Möglichkeit einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung in Deutschland (BA S. 5 unten) unterliegen vor ihrer Übernahme als Tatsachenfeststellung dem Gebot, dazu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2002 BVerwG 4 B 1.02 ; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 ; Beschluss vom 13. August 1998 BVerwG 9 B 17.98 ; Beschluss vom 17. März 1998 BVerwG 9 B 264.98 und bereits Urteil vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 20.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = InfAuslR 1986, 56 ).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 9 B 264.98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Feststellungen, die in einem anderen Gerichtsverfahren getroffen wurden hier zur möglichen Kenntniserlangung zentral-irakischer Behörden von einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verhalten ihrer Staatsangehörigen und der für diese daraus resultierenden Gefährdung (BA S. 8 unten) oder auch zur Möglichkeit einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung in Deutschland (BA S. 5 unten) unterliegen vor ihrer Übernahme als Tatsachenfeststellung dem Gebot, dazu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2002 BVerwG 4 B 1.02 ; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 ; Beschluss vom 13. August 1998 BVerwG 9 B 17.98 ; Beschluss vom 17. März 1998 BVerwG 9 B 264.98 und bereits Urteil vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 20.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = InfAuslR 1986, 56 ).
  • BVerwG, 13.08.1998 - 9 B 17.98
    Auszug aus BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02
    Feststellungen, die in einem anderen Gerichtsverfahren getroffen wurden hier zur möglichen Kenntniserlangung zentral-irakischer Behörden von einem aus ihrer Sicht rechtswidrigen Verhalten ihrer Staatsangehörigen und der für diese daraus resultierenden Gefährdung (BA S. 8 unten) oder auch zur Möglichkeit einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung in Deutschland (BA S. 5 unten) unterliegen vor ihrer Übernahme als Tatsachenfeststellung dem Gebot, dazu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2002 BVerwG 4 B 1.02 ; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 BVerwGE 115, 1 ; Beschluss vom 13. August 1998 BVerwG 9 B 17.98 ; Beschluss vom 17. März 1998 BVerwG 9 B 264.98 und bereits Urteil vom 1. Oktober 1985 BVerwG 9 C 20.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37 = InfAuslR 1986, 56 ).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Denn es hat den aktuellen Lagebericht von 2011 nicht nur in der den Verfahrensbeteiligten vor dem Termin übersandten Erkenntnismittelliste - Stand 31. Januar 2012 - aufgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Juli 2003 - BVerwG 1 B 352.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 272), sondern sich sowohl im Urteil als auch in dem Beschluss über die Ablehnung der Beweisanträge an anderer Stelle (zu den Beweisanträgen Nr. 1 und Nr. 2) mehrfach auf diesen Bericht bezogen.
  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 257.06

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge hinsichtlich der Verfolgungsgefahr im Irak

    Die Beschwerde gibt jedoch schon nicht an, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen sich dem Berufungsgericht ihrer Ansicht nach von Amts wegen hätten aufdrängen müssen, insbesondere welche weiteren zum Entscheidungszeitpunkt bereits vorliegenden aktuellen Lageberichte es hätte heranziehen müssen (zur Pflicht des Gerichts, im Asylrechtsstreit die neuesten zur Verfügung stehenden regelmäßigen Lageberichte des Auswärtigen Amtes beizuziehen, vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 2003 BVerwG 1 B 217.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 329 und vom 24. Juli 2003 BVerwG 1 B 352.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 272).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - 11 A 3773/04

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht,

    Anders als bei den regelmäßig erstellten Lageberichten des Auswärtigen Amtes, die für die richterliche Aufklärung der maßgeblichen politischen Verhältnisse in den Herkunftsstaaten von zentraler Bedeutung und von den mit Asylsachen befassten Verwaltungsgerichten von Amts wegen zu berücksichtigen sind - vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2003 - 1 B 217.02 -, InfAuslR 2003, 359, und vom 24. Juli 2003 - 1 B 352.02 -, n. v. (Langtext in juris) -, musste die erste Instanz nicht jede (weitere) Erkenntnisquelle zur politischen Lage in Myanmar berücksichtigen.
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